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Mindesthöhe im Dachgeschoss
Ob aus dem Dachboden Wohnraum werden kann, entscheidet sich zuerst an der Höhe: die 2,30-m-Faustregel der Hamburger Bauordnung, die Anrechnung nach Wohnflächenverordnung — und die Zentimeter, die sich im Aufbau retten lassen. Stand: August 2026.
Kurz gesagt
Die Antwort in drei Sätzen
Anrechnung
Wie rechnet die Wohnflächenverordnung Dachschrägen an?
Die Wohnflächenverordnung rechnet Flächen im Dachgeschoss nach der lichten Höhe an: Was niedriger als ein Meter ist, zählt nicht; zwischen einem und zwei Metern zählt die Fläche zur Hälfte; erst ab zwei Metern voll. Für die Planung heißt das: Der nutzbare Stauraum unter der Schräge ist wertvoll — als Wohnfläche verkauft er sich aber nicht.
| Lichte Höhe | Anrechnung als Wohnfläche |
|---|---|
| unter 1,00 m | 0 % — zählt nicht zur Wohnfläche (gut für Stauraum im Kniestock) |
| 1,00 – 1,99 m | 50 % — halbe Anrechnung |
| ab 2,00 m | 100 % — volle Anrechnung |
Quelle: § 4 Wohnflächenverordnung (WoFlV). Für Bauordnungs-Fragen gilt die aktuelle HBauO — ohne Gewähr, im Zweifel entscheidet die Bauaufsicht.
Praxis
Was bedeutet das für Ihren Dachausbau?
Für den Ausbau bedeutet die Höhenfrage dreierlei: Erstens entscheidet sie, ob aus dem Dachboden überhaupt genehmigungsfähiger Wohnraum werden kann — das klären wir vor jeder Planung. Zweitens bestimmt sie den Fußbodenaufbau: Jeder Zentimeter Estrich fehlt oben. Drittens lohnt der Blick auf die Dämmung — eine schlankere Untersparrenlage mit besserem Dämmstoff kann die entscheidenden Zentimeter retten. Alle drei Punkte stehen bei uns im Aufmaß-Protokoll, bevor irgendetwas bestellt wird.
FAQ
Häufige Fragen zur Mindesthöhe
Welche Mindesthöhe braucht Wohnraum im Dachgeschoss in Hamburg?
Als Faustregel verlangt die Hamburgische Bauordnung für Aufenthaltsräume eine lichte Höhe von 2,30 m — im Dachgeschoss über einem ausreichenden Teil der Grundfläche. Maßgeblich ist immer der Einzelfall und die aktuelle Fassung der HBauO; bei einer Nutzungsänderung prüft das die Bauaufsicht. Wir messen beim Aufmaß nach und sagen ehrlich, was geht.
Zählt die Fläche unter der Dachschräge zur Wohnfläche?
Nur teilweise. Nach Wohnflächenverordnung zählt Grundfläche unter 1 m Höhe gar nicht, zwischen 1 und 2 m zur Hälfte und erst ab 2 m voll. Ein Dachgeschoss mit viel Schräge hat deshalb deutlich weniger anrechenbare Wohnfläche, als der Grundriss vermuten lässt.
Was tun, wenn die Höhe knapp nicht reicht?
Zentimeter lassen sich manchmal im Fußbodenaufbau gewinnen: ein flacherer Aufbau mit Trockenestrich statt dickem Nassestrich, eine schlankere Untersparrendämmung mit leistungsfähigerem Dämmstoff. Was bei Ihnen realistisch ist, zeigt das Aufmaß — versprochen wird vorher nichts.
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