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Förderung für Ihre Sanierung — was es wirklich gibt

Drei Wege, an Geld zu kommen: Zuschuss vom Staat, Zuschuss der Pflegekasse, Steuerbonus. Nicht jede Sanierung wird gefördert — und eine Regel entscheidet über alles: Der Antrag muss vor dem ersten Handschlag stehen.

Stand 16.08.2026, mit Quellenangabe Keine Beratung — dafür die Unterlagen Hamburg & Umland

Überblick

Welcher Weg passt zu Ihrem Vorhaben?

Die kurze Antwort vorweg: Ein neues Bad in Standardausführung wird nicht gefördert. Gefördert wird, was Energie spart oder Barrieren abbaut — und der Rest lässt sich oft wenigstens steuerlich geltend machen.

VorhabenMöglicher WegGrößenordnung
Dämmung, FensterBAFA-Zuschuss (BEG Einzelmaßnahmen)15 % + 5 % mit iSFP
Bad barrierefreiPflegekasse nach § 40 SGB XIbis 4.180 € je Maßnahme
Bad in Standardausführungkein Zuschuss — nur Steuerbonus§ 35a auf Lohnanteil
Energetische Sanierung, selbst genutztSteuerermäßigung nach § 35c EStGbis 40.000 € je Objekt
Kernsanierung, Dachausbauje nach Einzelmaßnahme kombinierbarindividuell

Die wichtigste Regel: Zuschüsse werden vor Beginn der Maßnahme beantragt. Wer zuerst beauftragt und dann den Antrag stellt, verliert den Anspruch — rückwirkend geht nichts.

Energetische Sanierung

BAFA-Zuschuss für Dämmung und Fenster

Wer die Gebäudehülle verbessert — Dämmung, Fenster, Außentüren —, kann einen Zuschuss über die Bundesförderung für effiziente Gebäude bekommen. Die Eckdaten laut BAFA:

PunktStand 16.08.2026
Grundfördersatz15 % der förderfähigen Ausgaben
Bonus mit Sanierungsfahrplan+5 Prozentpunkte, erst ab 30.000 € förderfähigem Volumen
Förderfähige Kosten30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten — unter bestimmten Voraussetzungen höher
Fachplanung und Baubegleitunggesondert gefördert
Antragzwingend vor Vorhabenbeginn

Quelle: BAFA — Gebäudehülle. Für den Antrag brauchen Sie einen Energieeffizienz-Experten; das ist keine Formalie, sondern Voraussetzung.

Barrierefreies Bad

Pflegekasse statt KfW — der aktuelle Stand

Wichtig, weil viele Ratgeberseiten es falsch schreiben: Der KfW-Investitionszuschuss 455-B für Barrierereduzierung ist derzeit nicht beantragbar — die Mittel sind ausgeschöpft. Bestehende Zusagen bleiben gültig. Ob 2027 wieder Mittel bereitstehen, ist offen (Stand 16.08.2026, KfW).

Der verlässlichere Weg führt über die Pflegekasse: Bei anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 gibt es für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, sind bis zu vier solche Zuschüsse möglich.

Typisch förderfähig sind Umbauten, die das Wohnen zu Hause erleichtern:

  • bodengleiche Dusche statt Wanne
  • Türen verbreitern, Schwellen entfernen
  • Haltegriffe und feste Sitzgelegenheiten
  • rutschhemmender Bodenbelag

Beantragt wird bei der eigenen Pflegekasse, vor dem Umbau. Quelle: Bundesgesundheitsministerium. Wie so ein Umbau aussieht, zeigt unsere Seite Badsanierung Hamburg — die bodengleichen Duschen dort sind genau diese Bauart.

Steuer

Wenn es keinen Zuschuss gibt: der Steuerbonus

Für alles, was nicht gefördert wird, bleibt der Weg über die Steuererklärung. Zwei Paragrafen kommen infrage — für dieselbe Maßnahme allerdings nur einer von beiden.

§ 35c EStG — energetische Maßnahmen

Für selbst genutzte Gebäude, die älter als zehn Jahre sind: 7 % der Kosten im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr, 6 % im dritten Jahr — höchstens 40.000 € je Objekt. Nötig ist die Fachunternehmerbescheinigung nach amtlichem Muster.

§ 35a EStG — Handwerkerleistungen

Der klassische Handwerkerbonus auf den Lohnanteil der Rechnung. Greift auch dort, wo energetisch nichts zu holen ist — etwa beim normalen Bad. Voraussetzung: Rechnung mit getrennt ausgewiesenem Lohnanteil und Überweisung, keine Barzahlung.

Nicht kombinierbar

Für ein und dieselbe Maßnahme schließen sich § 35c und § 35a aus. Welcher Weg günstiger ist, rechnet Ihr Steuerberater — das hängt an Kostenhöhe und Lohnanteil.

Quelle: § 35c EStG. Steuerliche Fragen gehören zum Steuerberater — wir liefern die Belege, nicht die Beratung.

Unsere Rolle

Was wir dabei tun — und was nicht

Wir sind Handwerksbetrieb, nicht Energieberater und nicht Steuerberater. Das ist keine Ausflucht, sondern eine gesetzliche Grenze: Für die BEG-Programme ist ein Energieeffizienz-Experte vorgeschrieben.

Das liefern wir

Angebot mit Einzelpositionen, Rechnung mit getrennt ausgewiesenem Lohnanteil, Fachunternehmerbescheinigung für energetische Maßnahmen, Fotodokumentation der Arbeiten.

Das planen wir mit

Sagen Sie beim Aufmaß, ob Fördermittel im Spiel sind. Dann legen wir den Baubeginn hinter die Bewilligung — sonst ist der Anspruch weg, bevor die erste Wand fällt.

Das machen andere

Antragstellung, Energieberatung, iSFP und die Bestätigung für die BEG-Förderung laufen über den Energieeffizienz-Experten; steuerliche Bewertung über Ihren Steuerberater.

Keine Gewähr: Förderprogramme ändern sich, Mittel sind begrenzt und Bedingungen werden angepasst. Die Angaben hier geben den Stand vom 16.08.2026 wieder und ersetzen keine Beratung. Verbindlich sind allein die Auskünfte von BAFA, KfW, Ihrer Pflegekasse und Ihres Steuerberaters.

FAQ

Häufige Fragen zur Förderung

Gibt es Zuschüsse für eine Badsanierung?

Für ein normales neues Bad nicht — Fliesen, Waschtisch und Dusche sind keine förderfähige Maßnahme. Anders sieht es aus, wenn das Bad barrierefrei oder altersgerecht umgebaut wird: Dann zahlt die Pflegekasse bei anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Der Antrag läuft über die Pflegekasse, nicht über uns und nicht über die KfW.

Ist der KfW-Zuschuss 455-B noch verfügbar?

Nein. Die Mittel für die Barrierereduzierung sind ausgeschöpft, neue Anträge sind derzeit nicht möglich (Stand 16.08.2026). Wer bereits eine Zusage hat, behält sie. Ob 2027 wieder Mittel bereitgestellt werden, ist offen. Als Alternative bleibt der zinsgünstige Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (159) und der Zuschuss der Pflegekasse — viele Ratgeberseiten haben diesen Stand noch nicht aktualisiert.

Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss für Dämmung und Fenster?

Der Grundfördersatz liegt bei 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Mit individuellem Sanierungsfahrplan kommen 5 Prozentpunkte dazu, allerdings erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 Euro. Förderfähig sind bis zu 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten; unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen sich diese Grenzen.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Vor Beginn der Maßnahme. Das ist der häufigste und teuerste Fehler: Wer erst beauftragt und dann den Antrag stellt, verliert den Anspruch. Sagen Sie uns deshalb beim Aufmaß, ob Sie Fördermittel nutzen wollen — dann planen wir den Baubeginn so, dass er nach der Bewilligung liegt.

Was ist der Unterschied zwischen Zuschuss und Steuerbonus?

Ein Zuschuss wird ausgezahlt und muss vorher beantragt werden. Der Steuerbonus nach § 35c EStG wirkt erst über die Steuererklärung: 7 Prozent der Kosten im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr, 6 Prozent im dritten Jahr, insgesamt höchstens 40.000 Euro je Objekt. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Gebäude älter als zehn Jahre ist. Für dieselbe Maßnahme lassen sich § 35c und die Handwerkerleistung nach § 35a nicht kombinieren.

Stellen Sie die Bescheinigung für das Finanzamt aus?

Für energetische Maßnahmen, die die Anforderungen erfüllen, stellen wir die Fachunternehmerbescheinigung nach amtlichem Muster aus — ohne sie erkennt das Finanzamt § 35c nicht an. Unabhängig davon bekommen Sie von uns eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenem Lohnanteil, denn nur der zählt beim Handwerkerbonus nach § 35a.

Beraten Sie zur Förderung?

Nein, und das sagen wir bewusst offen: Für die BEG-Programme ist ein Energieeffizienz-Experte vorgeschrieben, für Steuerfragen der Steuerberater. Wir liefern, was diese Stellen brauchen — saubere Angebote mit Einzelpositionen, Rechnungen mit ausgewiesenem Lohnanteil, Fachunternehmerbescheinigung und die Dokumentation der ausgeführten Arbeiten.

Anfragen

Sanierung planen — Förderung mitdenken

Schicken Sie uns Fotos und eine kurze Beschreibung. Beim Aufmaß klären wir, welche Arbeiten überhaupt förderfähig sein können und wie der Ablauf aussehen muss, damit ein Antrag nicht ins Leere läuft.

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